Dossier zur Bundestagswahl II

Am 26. September findet die Bundestagswahl 2021 statt. Dadurch wird der 20. Deutsche Bundestag für vier Jahre gewählt. Auf Bundesebene werden viele politische Entscheidungen getroffen, die direkten Einfluss auf Armutslagen der Menschen in Deutschland haben, wie z.B. die Regelungen der Grundsicherung.

Viele der Rahmenbedingungen, die Armutslagen beeinflussen, werden auf der Bundesebene geregelt. Gleichzeitig können wir auch auf Landes- und auf kommunaler Ebene einiges dafür tun, dass sich die Lebenslagen von jungen Menschen und ihren Familien verbessern – dafür stehen wir von MACH DICH STARK.

Bildung als Weg aus der Armut

Bildung nimmt eine zentrale Funktion hinsichtlich gegenwärtiger und zukünftiger Armutsgefährdung und sozialer Ausgrenzung ein. Armut kann Folge von Bildungsarmut sein, Armutsgefährdung kann aber auch zu schlechteren Bildungschancen führen und damit Bildungsarmut begünstigen. Der Bildungsstand bestimmt maßgeblich den Zugang zum Arbeitsmarkt und damit auch das Armutsrisiko, welches bei Arbeitslosigkeit steigt. Des Weiteren bestimmt Bildung über die soziale Stellung, über Einfluss und Ansehen in der Gesellschaft. Doch der Zugang zu (Aus-)Bildung ist in der Bevölkerung ungleich verteilt.

Grundsätzlich nimmt eine in den ersten Lebensjahren erfolgreiche Bildung für die Startchancen bei der schulischen Bildung eine zentrale Rolle ein. Daher bergen die Orte der frühkindlichen Bildung besonders für Kinder aus benachteiligten bzw. von Armut betroffenen Familien ein großes Potential. Doch der Armuts- und Reichtumsbericht des Landes von 2015 zeigte auf: armutsgefährdete Kinder werden häufiger als ihre Altersgenossen nicht in einer Kindergrippe, einem Kindergarten oder einer KiTa betreut (+5 Prozent). In den U3-Angeboten werden lediglich 13% der Kinder aus von Armut betroffenen Haushalten betreut, während ihre Altersgenossen eine Betreuungsquote von 27% im Bundesdurchschnitt aufweisen.

Ähnliches lässt sich bezüglich des Bildungshintergrunds der Eltern feststellen, je höher dieser ist, desto höher die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote. Hat sich die Betreuungsquote bei Eltern mit hoher Bildung seit 2001 mehr als verdoppelt (von ca. 10 Prozent zu ca. 25 Prozent), hat sie im gleichen Zeitraum bei Eltern mit einem niedrigen Bildungsabschluss kaum zugenommen (von ca. 3 Prozent zu ca. 5 Prozent).

Schere zwischen bildungsnahen und -fernen Haushalten

Die erkennbar geringere Bildungsbeteiligung setzt sich in der schulischen Bildung insofern fort als bereits in der Grundschule Unterschiede aufgrund sozialer Herkunft in zentralen Kompetenzen, wie dem Lesen, nicht mehr ausgeglichen werden können. Im Übergang zu den weiterführenden Schulen ist festzustellen, dass mittlerweile zwar mehr Schüler auf das Gymnasium als auf jede andere Schulart wechseln, diese aber zum größten Teil selbst aus Akademikerfamilien stammen. Während 47,1 Prozent der Schüler deren Eltern einen Hauptschulabschluss haben, selbst die Hauptschule besuchen, haben die Eltern von 65,1 Prozent aller Gymnasiasten selbst das Abitur. An diesem Punkt im Bildungsweg eines Kindes ist die Schere zwischen bildungsnahen und –fernen Haushalten bereits soweit geöffnet, dass lediglich 7,7 Prozent der Schüler am Gymnasium Eltern mit einem Hauptschulabschluss haben.

Baden-Württemberg weist hinsichtlich des sozioökonomischen Hintergrunds im Elternhaus und dem Bildungserfolg der Kinder die größten Unterschiede im Bundesvergleich auf. Dies ist lange bekannt und aus Sicht von MACH DICH STARK muss sich JETZT was daran ändern.

Chancengleichheit durch Strukturreform des Schulsystems

Bildung ist Ländersache – die Landesregierung hat hier weitreichende Kompetenzen. Im neuen Koalitionsvertrag BW sind Vorhaben vermerkt, die Schritte hin zu einer chancengerechteren Bildung sind, z.B. Ausstattung der Schulen, Qualifizierung der Lehrkräfte, etc.. Auch hat sich die Landesregierung verpflichtet, den Corona-Folgeschäden im Bildungsbereich entgegenzuwirken, z.B. mit den Programmen „Bridge the Gap“ und Lernbrücken. Doch aus Sicht von MACH DICH STARK gehen diese Schritte nicht weit genug, es braucht eine Strukturreform unseres Schulsystems, das für Chancengleichheit und Leistung steht. Wir setzen uns dafür ein, dass Baden-Württemberg zum Land der Bildungsgewinner*innen wird.

Räumliche Ausgrenzung armutsgefährdeter Haushalte

Armutsgefährdeten Haushalte die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe durch ihre Wohnsituation erschwert. Sie leben häufig in beengten Wohnverhältnissen, mangelhaftem Wohnraum, mangelhaftem Wohnumfeld. Die räumlichen Ausgrenzung geht einher mit einer schwach ausgeprägten infrastrukturellen Anbindung und verhindert gesellschaftliche Teilhabe. Die Wohnsituation vieler Armutsbetroffener marginalisiert und stigmatisiert sie zugleich.

Die räumliche Enge in oft zu kleinen Wohnungen, wenige Rückzugs- und Ausweichmöglichkeiten sowie familiäre Konflikte im Spagat zwischen Homeoffice, Homeschooling oder Kinderbetreuung beeinträchtigten das Zusammenleben. Gerade in solch einer Situation kann es vermehrt und unentdeckt zu Gefährdungen des Kindeswohls kommen. Kinder haben hier wenig Raum zum Spielen und Kind sein, ihre Freund*innen und Freizeitangebote fehlen. Gerade für Jugendliche in der Pubertät spitzt sich die Lage zu.

Wohnungsmarkt als Treiber von Armutslage

Die Situation am Wohnungsmarkt ist mittlerweile ein wesentlicher Treiber von Armutslagen. Schon der Armuts- und Reichtumsbericht des Landes von 2015 machte deutlich, dass mit 43 % die Wohnkostenbelastung gerade für einkommensschwache Haushalte fast doppelt so stark ist wie der Durchschnitt der Gesellschaft (23,5 %). Gleiches zeigte sich bei Haushalten mit einem Kind (42,2 %) und Alleinerziehenden (40,3 %. Seither hat sich die Situation weiter zugespitzt.  Menschen mit niedrigem Einkommen sind besonders stark belastet und auch das Armutsrisiko von Haushalten mit mittleren Einkommen erhöht sich.  Es wird deutlich: Im sozialen Wohnungsbau hat der Markt versagt. Die angespannte Situation am Wohnungsmarkt an vielen Orten Baden-Württembergs ist lange bekannt und politisch mitverursacht. Auch ist seit geraumer Zeit die Wohnraumentwicklung prekär. In Wachstumsregionen, Universitätsstädten und Ballungsräumen mangelt es an bezahlbarem und angemessenem Wohnraum. So fehlen nach aktuellen Schätzungen in Baden-Württemberg derzeit 80.000 – 150.000 Wohnungen, um den Bedarf zu decken. Doch diese Entwicklung kommt nicht überraschend: die Privatisierung des kommunalen Wohnungsbestands, der Rückgang des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und die Abschaffung der Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau haben ihren Ursprung in der Politik der letzten 20 Jahre.

Wohnungspolitik ist Sozialpolitik

Wir setzen uns dafür ein, dass in Baden-Württemberg jeder menschenwürdig wohnen kann. Bezahlbarer Wohnraum ist zu einem zentralen Bestandteil der Verteilungsgerechtigkeit geworden. Für uns ist klar: Wohnungspolitik ist Sozialpolitik. Sie sollte das Ziel verfolgen, Raum für alle Menschen unabhängig von ihren sozialen Lagen zu schaffen. Die Erhaltung von Wohnraum und die Verhinderung von Wohnungslosigkeit muss daher oberste politische Priorität haben. Aber auch das gelingende Zusammenleben in den Quartieren ist von zunehmender gesellschaftspolitischer Bedeutung, da hier ein wesentlicher Schlüssel für Teilhabechancen liegt. Die Segregation von Wohn- und Lebensräumen verhindert eine gleichberechtigte soziale Teilhabe für alle Menschen und führt zu ungleichen Belastungen etwa der Gesundheit. Die inklusive Gestaltung der Sozialräume kann dies durchbrechen und muss daher gestärkt werden. Ein Schlüssel liegt in der bedarfsgerechten Gestaltung der Sozialräume sowie in neuen Mobilitätskonzepten für den städtischen wie auch den ländlichen Raum, die ressortübergreifend erarbeitet und umgesetzt werden müssen. Die Förderungen des Landes müssen hier ausgebaut werden und dem Grundsatz sozioökonomisch asymmetrischer Verteilung entsprechen.

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