Staatliche Hilfen für sozial benachteiligte Familien

Das politische Krisenmanagement in der Corona-Krise hat verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für Familien auf den Weg gebracht. Nachfolgend möchten wir an dieser Stelle auf die für sozial benachteiligten Familien und Kinder zum gegenwärtigen Zeitpunkt relevantesten staatlichen Hilfen hinweisen.

Familienpolitische Maßnahmen im Rahmen des aktuellen Konjunkturpakets

Am 03.06.2020 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung ein Konjunkturpaket verkündet, dass unter anderem auch einen sogenannten Familienbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind vorsieht. Zwar sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Stand: 09.06.2020) noch viele Verfahrensfragen zur Umsetzung des Konjunkturpakets offen, doch zum Familienbonus zeichnen sich bereits erste Details ab. So wird der einmalige Bonus von 300 Euro aller Voraussicht nach in drei Raten à 100 Euro über das Kindergeld ausgezahlt. Sicher ist weiterhin, dass für bedürftige Familien im Rahmen der Grundsicherung die Leistungen des Familienbonus nicht als Einkommen mit den Regelsätzen verrechnet werden. Dies ist erfreulich und zu begrüßen. Generell profitieren vom Kinderbonus über die steuerliche Verrechnung des Kindergeldes und der Bonuszahlung Familien mit geringem und mittlerem Einkommen; bei verheirateten Eltern etwa bis zu einer Einkommensgrenze von 67.800 Euro.

Viele Fragen zum Familienbonus sind bisher allerdings ungeklärt und werden erst im weiteren Umsetzungsverfahren geklärt. So bleibt offen, ob neben der Befreiung von der Anrechnung auf die Regelsätze der Bonus auch pfändungsfrei ist. Zudem ist unklar, ob es Sonderregelungen für die Kinder und deren Familien, die nicht kindergeldberechtigt sind, geben wird oder ob diese von dem Bonus ausgeschlossen sein werden. Betroffen wären davon insbesondere nicht-deutsche Familien in migrationspolitischen Zusammenhängen deren Schutzstatus bisher nicht offiziell anerkannt ist; etwa Eltern mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, oder aber wenn weitere Voraussetzung wie Dauer des Aufenthalts (noch) nicht erfüllt sein sollten.

Eine weitere zusätzliche Leistung sieht das Konjunkturpaket der Bundesregierung für Alleinerziehende vor. Für diese Gruppe ist eine Anhebung des zusätzlichen steuerlichen Entlastungsbeitrags von 1.908 Euro auf 4.000 Euro für 20202 und 2021 vorgesehen. Auch diese Maßnahme stellt eine spürbare finanzielle Entlastung für die Betroffenen dar.

Eindeutig ist jedoch, dass das Konjunkturpaket keine gezielte und nachhaltige Maßnahme für die Notlage betroffener Menschen in der Grundsicherung bereithält, obwohl sich die finanzielle Situation durch die Zusatzkosten im Rahmen der Corona-Krise wie etwa steigende Lebensmittelpreise weiter verschärft. Die Unterdeckung der Regelsätze bleibt damit weiterhin ein blinder Fleck des politischen Krisenmanagement im Rahmen der Corona-Krise zu Lasten aller betroffenen Personengruppen besonders aber Familien.

Das Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket ist hier zu finden:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf

Sofortausstattungsprogramm des Bundes für sozial benachteiligte Kinder – 150 Euro Zuschuss für digitale Endgeräte

Ende April gab das Bundesbildungsministerium (BMBF) bekannt, dass im Rahmen eines Sofortausstattungsprogramms Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten zur Ausstattung mit digitalen Endgeräten mit 150 Euro bezuschusst werden sollen. Insgesamt stellt das BMBF 500 Millionen Euro bereit. Nach anschließenden Beratungen hat sich das BMBF am 15.05. gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz auf die Verteilung der finanziellen Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel geeinigt. Ergänzt werden die Bundesmittel durch einen Eigenanteil der Länder. In BW werden die Bundesmittel von rund 65 Mio. Euro vom Land u.a. mit Mittel aus dem Digitalpakt verdoppelt. Angestrebt wird die Anschaffung und Verteilung von insgesamt 300 000 Geräten.

Festgelegt wurde auch, dass die Mittel an die Schulen, nicht direkt an die betroffenen Kinder und Jugendlichen gehen. Demnach sollen die Schulen die Mittel zum einen für den Kauf digitaler Endgeräte und zum anderen zur Inbetriebnahme, für notwendiges Zubehör sowie die Etablierung eines geeigneten pädagogischen Rahmens nutzen. Somit werden letztlich die Schulen jeweils für sich die Kriterien für die Verteilung der Geräte an die Schülerinnen und Schüler festlegen. Eine formale Bedürftigkeitsprüfung ist allerdings nicht vorgesehen, sondern die Beurteilung wird den Verantwortlichen vor Ort überlassen. Zum weiteren Verfahren insbesondere zur Verbindlichkeit, der konkreten Umsetzung und dem zeitlichen Rahmen der Bereitstellung an den Schulen liegen bisher leider keine Informationen vor.

Siehe auch die Pressemitteilung des baden-württembergischen Kultusministeriums vom 15.05.:https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+05+15+Digitale+Endgeraete+fuer+Schueler

Krisenfestes Elterngeld

Am 07. Mai hat der Bundestag abschließend über den von Familienministerin Giffey vorgelegten Entwurf zur Anpassung der Regelungen für das Elterngeld beraten und diesen verabschiedet. Vor dem Hintergrund der sozioökonomischen Folgen der Corona-Pandemie für junge Eltern und den damit einhergehenden großen Unsicherheiten wird das Elterngeld nun krisenfest gestaltet.

  1. Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, haben die Möglichkeit ihre Eltengeldmonate über den 14. Lebensmonat ihres Kindes hinaus zu verschieben; die Höhe des Elterngeldes bleibt davon unberührt,
  2. Der Partnerschaftsbonus entfällt nicht und muss auch nicht zurückgezahlt werden, wenn betroffene Eltern aufgrund der Krise mehr oder weniger arbeiten als eingeplant; der Partnerschaftsbonus unterstützt die parallele Inanspruchnahme der Eltern von Teilzeit,
  3. Einkommensersatzleistungen wie Elterngeld, die Eltern aufgrund der Corona-Pandemie erhalten, sollen die Höhe des Elterngeldes nicht reduzieren. Entsprechende Monate können für das Berechnungsverfahren ausgeklammert werden und beeinflussen die Höhe des gezahlten Elterngeldes nicht negativ.

Die Initiative und der erfolgreiche Abschluss des Gesetzesverfahrens sind sehr zu begrüßen und stellen für die betroffenen Familien eine notwendige Flexibilisierung der Familienleistung und lebensnahe Erleichterung dar.     
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang aber auch darauf, dass die Betroffenheit von Eltern und Familien und deren Unterstützungsbedarf nicht nur ausgehend von ihren Beschäftigungsverhältnissen und den Auswirkungen der Krise auf diese betrachtet werden sollten. Auch Eltern, die nicht in Kurzarbeit sind oder Mehrarbeit leisten, sind mit ihren Familien in vielen Fällen durch die Schließung von Kitas und Schulen von der Folgen der Corona-Krise betroffen und vor neue und große Herausforderungen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestellt. Familienpolitische Leistungen sollten aus unserer Sicht auch hier ansetzten.

Weitere Informationen zu den Änderungen beim Elterngeld:https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-elterngeld-anpassung/fragen-und-antworten-zu-den-aenderungen-beim-elterngeld/154926

Änderung Kinderzuschlag

In Reaktion auf die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung beschlossen den Zugang zum Kinderzuschlag zum 01. April und vorläufig bis zum 30. September anzupassen. Der sogenannte Notfall-Kinderzuschlag (Notfall-KiZ) sieht vor, dass Familien mit geringem Einkommen, die durch die Krise bedingt von akuten Einkommenseinbußen bedroht sind, den Zugang zu bis zu 185 Euro pro Kind zu erleichtern. Als Grundlage für die Berechtigung und Berechnung ist nicht mehr das Durchschnittseinkommen der vergangenen sechs Monate, sondern lediglich des letzten Monats relevant. Sofern kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, sind diese Angaben nun nicht mehr notwendig. Auch eine Überprüfung bereits laufender Bewilligungszeiträume wird ermöglicht und so die Möglichkeit einer Anpassung geschaffen. Endet der Bewilligungszeitraum zwischen dem 01. April und 30. September, so ist eine automatische Verlängerung vorgesehen.


Folgende Voraussetzungen für Kinderzuschlag müssen allerdings von den antragsstellenden Eltern/Familien erfüllt werden:

Der Notfall-KiZ kann bei der Familienkasse (auch online) beantragt werden. KiZ-Lotsen unterstützen dabei, den Anspruch auf den Notfall-KiZ zu prüfen.          

Weitere Informationen zum Notfall-KiZ:        https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/faq-notfall-kiz/fragen-und-antworten-zum-notfall-kinderzuschlag/154190 (FAQ)

Ansprechperson

Simon Näckel

+49 711-2633 1181

info@mach-dich-stark.net

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