Sozial benachteiligte Kinder als Risikogruppe und eine Kindergrundsicherung als mögliche Lösung

Die Corona-Krise trifft alle Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien und reißt sie aus ihren gewohnten Lebenswelten. Von Armut betroffene Kinder und Jugendliche trifft die Krise dabei besonders hart, besteht ihre gewohnte Lebenswelt doch schon in „normalen“ Zeiten von prekären Lebensumständen und den damit einhergehenden Unsicherheiten, sowie häufig auch von einer Angewiesenheit auf soziale Infrastruktur und Unterstützungsangebote. Gleichzeitig werden armutsbetroffene Kinder im politischen Corona-Krisenmanagement wenig bedacht. Dabei sollte das Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise, auch ohne Krise, geschützt sein. Eine mögliche Lösung bietet die Kindergrundsicherung.

Akute Notlage: Betroffen sind auch zahlreiche Kinder und Jugendliche

Aus sozialpolitischer Perspektive bilden Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Verhältnissen eine gesellschaftlichen Risikogruppe; auch unabhängig von der Corona-Krise. Das bisherige politische Krisenmanagement im Umgang mit dem Corona-Virus wirkt weder den bestehenden noch den sich aktuell verstärkenden sozialen Ungleichheiten wirksam entgegen. Dies verdeutlicht sich in besonderer Weise im Hinblick auf Fragen von Bildung und Teilhabe. Auf Vorschläge wie zumindest einer ungebremsten Verschärfung von Bildungsungleichheiten entgegengewirkt werden kann, wurde an dieser Stelle hingewiesen. Im Hinblick auf im Zuge von Corona eintretende Einkommensverluste von Eltern ist die Politik zumindest insofern aktiv geworden, als das bestehende Familienleistungen wie der Kinderzuschlag oder das Elterngeld hinsichtlich unerwartet eintretender Einkommenseinbußen krisenfest weiterentwickelt wurden.

Bisher ausgeblieben ist allerdings eine entsprechende politische Reaktion für die Menschen, die auf die Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; ugs. auch Hartz IV) angewiesen sind, obwohl Corona-bedingt etwa durch steigende Preise für Lebensmittel, Gesundheitsvorsorge und -pflege Mehrkosten anfallen. Auch sind zumindest zeitweise zahlreiche soziale Unterstützungsangebote weggefallen. Vor dem Hintergrund, dass bereits seit Jahren und unabhängig vom krisenbedingten Ausnahmezustand auf eine strukturelle Unterdeckung der Regelleistungen hingewiesen wird, muss vielfach krisenbedingt von einer akuten Notlage ausgegangen werden. Betroffen davon sind auch zahlreiche Kinder und Jugendliche.

Mehr als ein Drittel aller Menschen in der Grundsicherung sind Kinder

Eine großer Teil der von Armut betroffenen Kinder leben als Teil ihrer Familie in und von der Grundsicherung. Von den 434.000 Personen die sich in Baden-Württemberg im Januar 2020, also vor Corona, in der Grundsicherung befanden, waren knapp 152.000 unter 18 Jahre. Dies ist mehr als ein Drittel. Mehr als 120.000 davon sind jünger als 15 Jahre. Aktuellere Zahlen sind gegenwärtig noch nicht verfügbar. Zu erwarten ist allerdings, dass diese Zahl durch die ökonomischen Krisenfolgen wie Kündigungen und Einkommensausfälle ansteigt. Die Zahl der in Baden-Württemberg insgesamt von der Grundsicherung abhängigen Personen ist seit Januar bereits um knapp 20.000 angestiegen.
Dass Kinderarmut immer auch Familienarmut ist, manifestiert sich im SGB II zum einen in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft und materialisiert sich zum anderen in der Höhe der Regelsätze. Sie beruhen dabei auf der statistischen Berechnung der Regelbedarfe. Diese sehen in diesem Jahr für Kinder von null bis fünf Jahren 250 €, zwischen sechs und 14 Jahren 308 € und von 14 bis 18 Jahren 328 € vor und umfassen im Wesentlichen Kosten für Nahrungsmittel, Bekleidung und Gesundheitspflege.

Anlassbezogen soll an dieser Stelle zunächst auf einen offenkundigen Widerspruch hingewiesen werden. Wenn Familien, die krisenbedingt von Einkommenseinbußen und niedrigem Einkommen betroffen sind, etwa durch eine Anpassung des Kinderzuschlags unterstützt werden, ist dies zunächst uneingeschränkt zu begrüßen. Vor dem Hintergrund, dass diese Einkommensgruppen zur Berechnung der Regelbedarfe als Referenzgruppe herangezogen werden, ist es aus verteilungspolitischer Perspektive aber problematisch und ungerecht, wenn gleichzeitig keine finanzielle Unterstützung für die Menschen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, vorgenommen wird; etwa durch eine Anpassung der Regelsätze oder eine krisenbedingte Mehraufwandsentschädigung. Es zeigt sich, dass die Grundsicherung hinsichtlich der Bedarfsdeckung zum einen nicht krisenfest ist und zum anderen, dass der Gestaltungswille des politischen Krisenmanagements auf Bundesebene nicht bis in die Niederungen der Existenzsicherung hineinreicht.

Eine grundsätzlichere Kritik speziell in Bezug auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen setzt daran an, dass in der Systemlogik des SGB II nicht die notwendigen Mittel zur Förderung und Herstellung gelingender Teilhabebedingungen als Maßstab herangezogen werde, sondern die geringen Haushaltsausgaben einer relativ armen Vergleichsgruppe. Denn als Referenz und Berechnungsgrundlage für den Regelbedarf dient nicht die durchschnittliche Lebenslage von Kindern in Deutschland, sondern die Lage und die Ausgaben der nach Einkommen der Eltern unteren 20 Prozent der Kinder. Dies sehen wir kritisch.          
Die Auswirkungen von (geringem) Einkommen auf Teilhabe an der Gesellschaft, bestärkt und verfestigt dies bestehende Ungleichheiten in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Dies empfinden wir von MACH DICH STARK als ungerecht.

Die Kindergrundsicherung als ein Instrument gegen Kinderarmut

Ein mögliches sozialpolitisches Instrument zur Überwindung dieser strukturellen Verfestigung  sozialer Ungleichheiten von Kinder und Jugendliche stellt die Kindergrundsicherung dar. Hier liegen von verschiedenen Parteien, Verbänden und Experten unterschiedliche Umsetzungskonzepte vor. Ein gemeinsamer Nenner liegt aber darin, dass die Kindergrundsicherung als pauschale Daseinsfürsorgeleistung jedem Kind das Recht auf eine eigenständige Existenzsicherung anerkennt. Grundsätzlich kann die Kindergrundsicherung ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut und ein Beitrag zur Herstellung von Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit sein. Konzeptionell und strukturell würde die Kindergrundsicherung alle bestehenden familienpolitischen und existenzsichernde Leistungen für Kinder in einer Zuständigkeit bündeln und ein einheitliches Existenzminimum für Kinder und Jugendliche in Deutschland definieren. Auch dies wäre ein Fortschritt zur bestehenden Lage, in der mit den Regelbedarfen für Kinder, Kindergeld und steuerlichen Kinderfreibeträgen unterschiedliche Standards institutionalisiert sind. Dabei sollte sich die Höhe des Existenzminimums in der Kindergrundsicherung nicht am unteren Bedürfnisrand orientieren, sondern an der durchschnittlichen Lebenslage und den Bedarfen aller Kinder und Jugendlichen.

Kinder als in diesem Sinne eigenständige Rechtsträger zu sehen, führt aber nicht dazu, sie isoliert von ihren Eltern zu betrachten. Diese müssten eingebunden sein, indem sie bspw. den Rechtsanspruch geltend machen. Die Bedarfe von Kindern würden aber mit einer Kindergrundsicherung allgemein und unabhängig vom finanziellen Hintergrund ihrer Eltern anerkannt, sollten aber in einer Abhängigkeit zum Familieneinkommen stehen. Wichtig wäre dabei eine asymmetrische Gestaltung der Kindergrundsicherung, dass also die, die über das Einkommen der Eltern wenig haben am stärksten profitieren. Zudem sollte die Existenzsicherung von Kindern grundsätzlich außerhalb des SGB II verankert werde. Dies würde Kinder einerseits vor der Systemlogik des SGB II schützen und andererseits die Verrechnung möglicher Leistungsansprüche der Eltern von Kindern aus einkommensschwachen Familien verhindern. Eine entsprechend solide Umsetzung der Kindergrundsicherung wäre unseres Erachtens krisenfest und könnte überdies ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit sein.

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