Kinder haben Rechte!

Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf gleiche Chancen für ein mündiges und gelingendes Leben. MACH DICH STARK tritt dafür ein, Kinder besser zu schützen, zu fördern, sie anzuhören und sie zu beteiligen, wenn es um ihre Belange geht. Das ist wichtig, denn Kinder brauchen eine Lobby die sich explizit dafür einsetzt, dass sie zu ihren Wünschen und Ängsten befragt und gerade in diesen Zeiten bei Entscheidungen einbezogen werden.
Um gemeinsam mit Erwachsenen konstruktiv und auf Augenhöhe Gesellschaft und Zukunft zu gestalten, gibt es viele Wege. Die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz oder eine Kindergrundsicherung sind nur zwei von vielen Handlungsmöglichkeiten. Wir stellen Euch im Rahmen der MACH DICH STARK-Tage hier vor, wie Kinder noch zu Wort kommen und aktiv in Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden können.

Hintergrund

Kinderpartizipation – was ist das?

Kinder sind Expert*innen in eigener Sache und möchten ihre Lebenswelt aktiv mitgestalten. Kinder möchten, sollen und dürfen: Mitmachen – mitgestalten – mitwirken und mitentscheiden!

Kinderpartizipation ist nach unserem Verständnis das aktive und nachhaltige Mitmachen – Mitgestalten – Mitwirken und Mitentscheiden von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen sie betreffenden Bereichen. 

Die Stimmen und Meinungen der Kinder sollen gehört und ernst genommen werden. Dazu muss Kindern die Möglichkeit gegeben werden, dass sie Einblicke in ihre eigene Gefühls- und Lebenswelt geben und aufzeigen können, was sie bewegt und beschäftigt.

Kinderpartizipation findet auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Bereichen statt, wie beispielsweise Kultur, Kunst, Literatur, Stadtentwicklung, Quartiersentwicklung oder Schulentwicklung u.v.m.

Kinder sollen gemeinsam mit Erwachsenen konstruktiv und auf Augenhöhe Gesellschaft und Zukunft gestalten. Denn jedes Kind ist wertvoll und einzigartig und hat vielfältige Talente und Begabungen. Kinder sollen auf dem Weg in ein eigenständiges, eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben unterstützt werden. Die Beteiligung von Kindern an allen sie betreffenden Bereichen ist dabei ein wichtiger Aspekt.

Wie blicken junge Menschen auf die derzeitige Corona-Pandemie und ihre eigene Situation?

In Baden-Württemberg leben gut 3 Mio. junge Menschen (unter 27 Jahren), das sind fast 27,7% aller Baden-Württemberger . Ein gewichtiger Anteil der Gesellschaft. In der Corona-Krise hat sich jedoch wieder einmal gezeigt, wie wenig die Perspektiven, Belange und Bedürfnisse junger Menschen im gesellschaftspolitischen Kurs Gehör und Berücksichtigung finden.

Schon Johann Wolfgang von Goethe schrieb: Das Schicksal jedes Volkes und jeder Zeit hängt von den Menschen unter 25 Jahren ab. Wir alle sind dazu angehalten, nicht nur für die kommenden Generationen im Sinne der Nachhaltigkeit zu handeln, sondern junge Menschen auch hier und heute als Teil unserer Gesellschaft und Bereicherung für gesellschaftspolitische Diskussionen und Ergebnisse anzusehen. Ein erster Schritt junge Menschen ernst zu nehmen: ihnen zuzuhören.

Es haben in der Zeit des Lock-Downs verschiedenen Befragungen von jungen Menschen und ihren Familien einen Einblick in ihre Situation und auf ihre Sicht der Corona-Pandemie gegeben. Prominent hat der Forschungsverbund „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“ die bundesweiten Studien 1. JuCo zu den Erfahrungen und Perspektiven von jungen Menschen und 2. KiCo zu den Erfahrungen und Perspektiven von Eltern und ihren Kindern während der Corona-Maßnahmen durchgeführt. In der JuCo-Studie zeigt sich ein eindeutiges Ergebnis: junge Menschen fühlen sich vor allem auf ihre Bildungsrolle reduziert: als Schüler*innen, Student*innen, Azubis, … die Komplexität ihrer Lebenswelten und die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessenslagen kommen dabei zu kurz. In der Zeit des Lock-Downs waren die Einschnitte in den sozialen Kontakten zu Freund*innen, in Sport- und Musikvereinen etc. besonders heftig, nur über digitale Wege Kontakt zu halten reicht nicht. Klar formulieren junge Menschen auch, dass sie Sorgen und Verunsicherungen spüren, gerade in den Übergängen, und sie wollen mehr gehört werden! Die Studie unterstreicht aber: junge Menschen sind keine einheitliche Gruppe – es gilt, die unterschiedlichen Situationen und spezifischen Lebenslagen, z.B. von jungen Menschen mit Fluchterfahrung, zu berücksichtigen. Auch in der KiCo-Studie zeigt sich zwar ein gemeinsames Erleben von Familien, aber zudem zwei deutliche Pole: diejenigen, die entlastende und entschleunigende Aspekte des Lock-Downs als Anregung und Inspiration nehmen; andere, die aufgrund der Vielzahl von Belastungen und Herausforderungen „kein Licht am Ende des Tunnels“ sehen – gerade bei sozial benachteiligten Familien wirkte sich der Einbruch der funktionierenden Infrastruktur von Bildungsinstitutionen und Kinder- und Jugendhilfe noch stärker aus.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die seelische Gesundheit von Kindern und ihren Familien stellt eine Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf heraus: fast 70%  der befragten jungen Menschen fühlen sich seelisch belastet. Genannt wurden Einschlafprobleme, Streit, ungesundes Ernährungsverhalten, weniger Sport und mehr Medienkonsum – vor allem junge Menschen aus sozial benachteiligten Familien sind betroffen.

Die Studie „Kind sein in Zeiten von Corona“ des Deutschen Jugendinstituts unterstreicht dies: „Zudem schätzen Eltern mit einer angespannten finanziellen Situation die Belastung für ihre Kinder deutlich höher ein als diejenigen, die ihre finanzielle Lage positiver beurteilen“.  

Ein tolles Beispiel für Befragungen junger Menschen kommt auch aus unserem Netzwerk. Die Kinderstiftungen Ravensburg, Bodensee und Kinderchancen Allgäu hat sie gefragt, wie sich ihr Alltag zu Corona-Zeiten gestaltet. Erste Rückmeldungen zu „Meine Meinung. Kinder-und Jugendstimmen zum Corona-Alltag“ finden sich hier: http://www.kinderstiftung-ravensburg.de/was-wir-tun/kinderpartizipation-wuerttemberg/meine-meinung/meine-meinung

Ein Ansatz, die Rechte von Kindern, gerade auch in Krisenzeiten, zu stärken, ist die explizite Verankerung von Kinderrechten im Deutschen Grundgesetz: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-zur-corona-pandemie-kinder-muessen-bei-der-entwicklung-staatlicher-massnahmen-gehoert/.

Kindergrundsicherung als mögliche Lösung

Die Corona-Krise trifft alle Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien und reißt sie aus ihren gewohnten Lebenswelten. Von Armut betroffene Kinder und Jugendliche trifft die Krise dabei besonders hart, besteht ihre gewohnte Lebenswelt doch schon in „normalen“ Zeiten von prekären Lebensumständen und den damit einhergehenden Unsicherheiten, sowie häufig auch von einer Angewiesenheit auf soziale Infrastruktur und Unterstützungsangebote. Gleichzeitig werden armutsbetroffene Kinder im politischen Corona-Krisenmanagement wenig bedacht. Dabei sollte das Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise, auch ohne Krise, geschützt sein. Eine mögliche Lösung bietet die Kindergrundsicherung.

Akute Notlage: Betroffen sind auch zahlreiche Kinder und Jugendliche

Aus sozialpolitischer Perspektive bilden Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Verhältnissen eine gesellschaftlichen Risikogruppe; auch unabhängig von der Corona-Krise. Das bisherige politische Krisenmanagement im Umgang mit dem Corona-Virus wirkt weder den bestehenden noch den sich aktuell verstärkenden sozialen Ungleichheiten wirksam entgegen. Dies verdeutlicht sich in besonderer Weise im Hinblick auf Fragen von Bildung und Teilhabe. Auf Vorschläge wie zumindest einer ungebremsten Verschärfung von Bildungsungleichheiten entgegengewirkt werden kann, wurde an dieser Stelle hingewiesen. Im Hinblick auf im Zuge von Corona eintretende Einkommensverluste von Eltern ist die Politik zumindest insofern aktiv geworden, als das bestehende Familienleistungen wie der Kinderzuschlag oder das Elterngeld hinsichtlich unerwartet eintretender Einkommenseinbußen krisenfest weiterentwickelt wurden.

Bisher ausgeblieben ist allerdings eine entsprechende politische Reaktion für die Menschen, die auf die Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; ugs. auch Hartz IV) angewiesen sind, obwohl Corona-bedingt etwa durch steigende Preise für Lebensmittel, Gesundheitsvorsorge und -pflege Mehrkosten anfallen. Auch sind zumindest zeitweise zahlreiche soziale Unterstützungsangebote weggefallen. Vor dem Hintergrund, dass bereits seit Jahren und unabhängig vom krisenbedingten Ausnahmezustand auf eine strukturelle Unterdeckung der Regelleistungen hingewiesen wird, muss vielfach krisenbedingt von einer akuten Notlage ausgegangen werden. Betroffen davon sind auch zahlreiche Kinder und Jugendliche.

Mehr als ein Drittel aller Menschen in der Grundsicherung sind Kinder

Eine großer Teil der von Armut betroffenen Kinder leben als Teil ihrer Familie in und von der Grundsicherung. Von den 434.000 Personen die sich in Baden-Württemberg im Januar 2020, also vor Corona, in der Grundsicherung befanden, waren knapp 152.000 unter 18 Jahre. Dies ist mehr als ein Drittel. Mehr als 120.000 davon sind jünger als 15 Jahre. Aktuellere Zahlen sind gegenwärtig noch nicht verfügbar. Zu erwarten ist allerdings, dass diese Zahl durch die ökonomischen Krisenfolgen wie Kündigungen und Einkommensausfälle ansteigt. Die Zahl der in Baden-Württemberg insgesamt von der Grundsicherung abhängigen Personen ist seit Januar bereits um knapp 20.000 angestiegen.
Dass Kinderarmut immer auch Familienarmut ist, manifestiert sich im SGB II zum einen in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft und materialisiert sich zum anderen in der Höhe der Regelsätze. Sie beruhen dabei auf der statistischen Berechnung der Regelbedarfe. Diese sehen in diesem Jahr für Kinder von null bis fünf Jahren 250 €, zwischen sechs und 14 Jahren 308 € und von 14 bis 18 Jahren 328 € vor und umfassen im Wesentlichen Kosten für Nahrungsmittel, Bekleidung und Gesundheitspflege.

Anlassbezogen soll an dieser Stelle zunächst auf einen offenkundigen Widerspruch hingewiesen werden. Wenn Familien, die krisenbedingt von Einkommenseinbußen und niedrigem Einkommen betroffen sind, etwa durch eine Anpassung des Kinderzuschlags unterstützt werden, ist dies zunächst uneingeschränkt zu begrüßen. Vor dem Hintergrund, dass diese Einkommensgruppen zur Berechnung der Regelbedarfe als Referenzgruppe herangezogen werden, ist es aus verteilungspolitischer Perspektive aber problematisch und ungerecht, wenn gleichzeitig keine finanzielle Unterstützung für die Menschen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, vorgenommen wird; etwa durch eine Anpassung der Regelsätze oder eine krisenbedingte Mehraufwandsentschädigung. Es zeigt sich, dass die Grundsicherung hinsichtlich der Bedarfsdeckung zum einen nicht krisenfest ist und zum anderen, dass der Gestaltungswille des politischen Krisenmanagements auf Bundesebene nicht bis in die Niederungen der Existenzsicherung hineinreicht.

Eine grundsätzlichere Kritik speziell in Bezug auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen setzt daran an, dass in der Systemlogik des SGB II nicht die notwendigen Mittel zur Förderung und Herstellung gelingender Teilhabebedingungen als Maßstab herangezogen werde, sondern die geringen Haushaltsausgaben einer relativ armen Vergleichsgruppe. Denn als Referenz und Berechnungsgrundlage für den Regelbedarf dient nicht die durchschnittliche Lebenslage von Kindern in Deutschland, sondern die Lage und die Ausgaben der nach Einkommen der Eltern unteren 20 Prozent der Kinder. Dies sehen wir kritisch.          
Die Auswirkungen von (geringem) Einkommen auf Teilhabe an der Gesellschaft, bestärkt und verfestigt dies bestehende Ungleichheiten in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Dies empfinden wir von MACH DICH STARK als ungerecht.

Die Kindergrundsicherung als ein Instrument gegen Kinderarmut

Ein mögliches sozialpolitisches Instrument zur Überwindung dieser strukturellen Verfestigung  sozialer Ungleichheiten von Kinder und Jugendliche stellt die Kindergrundsicherung dar. Hier liegen von verschiedenen Parteien, Verbänden und Experten unterschiedliche Umsetzungskonzepte vor. Ein gemeinsamer Nenner liegt aber darin, dass die Kindergrundsicherung als pauschale Daseinsfürsorgeleistung jedem Kind das Recht auf eine eigenständige Existenzsicherung anerkennt. Grundsätzlich kann die Kindergrundsicherung ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut und ein Beitrag zur Herstellung von Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit sein. Konzeptionell und strukturell würde die Kindergrundsicherung alle bestehenden familienpolitischen und existenzsichernde Leistungen für Kinder in einer Zuständigkeit bündeln und ein einheitliches Existenzminimum für Kinder und Jugendliche in Deutschland definieren. Auch dies wäre ein Fortschritt zur bestehenden Lage, in der mit den Regelbedarfen für Kinder, Kindergeld und steuerlichen Kinderfreibeträgen unterschiedliche Standards institutionalisiert sind. Dabei sollte sich die Höhe des Existenzminimums in der Kindergrundsicherung nicht am unteren Bedürfnisrand orientieren, sondern an der durchschnittlichen Lebenslage und den Bedarfen aller Kinder und Jugendlichen.

Kinder als in diesem Sinne eigenständige Rechtsträger zu sehen, führt aber nicht dazu, sie isoliert von ihren Eltern zu betrachten. Diese müssten eingebunden sein, indem sie bspw. den Rechtsanspruch geltend machen. Die Bedarfe von Kindern würden aber mit einer Kindergrundsicherung allgemein und unabhängig vom finanziellen Hintergrund ihrer Eltern anerkannt, sollten aber in einer Abhängigkeit zum Familieneinkommen stehen. Wichtig wäre dabei eine asymmetrische Gestaltung der Kindergrundsicherung, dass also die, die über das Einkommen der Eltern wenig haben am stärksten profitieren. Zudem sollte die Existenzsicherung von Kindern grundsätzlich außerhalb des SGB II verankert werde. Dies würde Kinder einerseits vor der Systemlogik des SGB II schützen und andererseits die Verrechnung möglicher Leistungsansprüche der Eltern von Kindern aus einkommensschwachen Familien verhindern. Eine entsprechend solide Umsetzung der Kindergrundsicherung wäre unseres Erachtens krisenfest und könnte überdies ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit sein.

Spielen, Freizeit und soziale Teilhabe

Nach Artikel 31 der VN-Kinderrechtskonvention gilt: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.“ Dieses Recht ist zentral für ein gesundes Aufwachsen und für die körperliche, seelische und geistige Entwicklung von jungen Menschen. Sie brauchen Zeit und Raum zu spielen, sich mit ihren Freund*innen auf Spielplätzen oder im Skatepark zu treffen, sich auszuprobieren, ihre Identität zu entwickeln und sich als Teil der Gesellschaft zu erleben. Beziehungen zur ‚peer-group‘ spielen eine fundamentale Rolle, sie werden erlebt in Sport- oder Musikvereinen, in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, wie Jugendtreffs, um nur einige Orte zu nennen. Hier finden non-formale und informelle Bildungs- und Sozialisationsprozesse statt, die die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung stärken und maßgeblich für ihre Teilhabechancen sind.

Kinder brauchen auch außerhalb ihrer Familie Vertrauenspersonen

Seit Mitte März sind viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Baden-Württemberg gänzlich zum Erliegen gekommen oder haben sich grundlegend verändert. Davon sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stark betroffen: seit 17. März waren Schulen, Kitas und Jugendhäuser geschlossen, Spiel- und Sportstätten konnten nicht besucht werden. Kontakte im öffentlichen Raum waren massiv beschränkt, so konnten junge Menschen nicht im gewohnten Maße mit ihrer peer-group in persönlichem Kontakt sein, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe oder Sport- und Musikvereine nutzen. Nur Telefonieren oder Schreiben über soziale Medien reicht als Kontakt nicht aus.

Dies trifft Kinder aus sozial benachteiligten Familien besonders heftig, die in der Corona-Krise zusätzlich zu den bestehenden Benachteiligungen weitere Belastungen erleben, die einen guten gemeinsamen Alltag erschweren. Die räumliche Enge in oft zu kleinen Wohnungen, wenige Rückzugs- und Ausweichmöglichkeiten sowie familiäre Konflikte im Spagat zwischen Homeoffice, Homeschooling oder Kinderbetreuung beeinträchtigten das Zusammenleben. Gerade in solch einer Situation kann es vermehrt und unentdeckt zu Gefährdungen des Kindeswohls kommen. Kinder haben hier wenig Raum zum Spielen und Kind sein, ihre Freund*innen und Freizeitangebote fehlen. Gerade für Jugendliche in der Pubertät spitzt sich die Lage zu. Auch sozial benachteiligte Kinder brauchen außerhalb ihrer Familie Vertrauenspersonen und unterstützende Beziehungen für ihre Entwicklung, wie die zur peer-group – umso dringender in der derzeitigen familiären Überforderungssituation.

Aufatmen: wieder auf dem Spielplatz spielen

Es ist wichtig, dass bei den in der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen und etwaigen Lockerungen, neben Aspekten des Gesundheits- und Infektionsschutz, die Rechte von jungen Menschen, wie auf Freizeit, stärker in den Fokus rücken. Welch Aufatmen für Kinder, seit letzter Woche wieder auf dem Spielplatz spielen zu können, auch die schritt- und stufenweise Öffnung von Kitas und Schulen ist wichtig, auch im Hinblick auf Beziehungen zu und Unterstützung durch Gleichaltrige.

Aktionen zum Thema Kinderrechte

Schau mal, hier bin ich

So lautet der Titel der bunten und kreativen Mitmach-Aktion für Kinder und Jugendliche, die von der Kinderstiftung Bodensee, der Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen, der Kinderstiftung Ravensburg und der Stiftung Kinderchancen Allgäu veranstaltet wird.

Bank der Kinderrechte

Im Rahmen der MACH DICH STARK-Tage, gestaltet die Kinderstiftung Ulm/Donau-Iller gemeinsam mit vielen Kindern eine Sitzbank zum Thema „Kinderrechte“. Hierbei werden die Kinder nicht nur an dieses Thema herangeführt, sondern sie können sich mit ihren eigenen Anliegen und Standpunkten einbringen.

Kinderrechte stark gemacht!

Wenn am Mittwoch, den 18.11.2020 ab 9:00 Uhr in Balingen zahlreiche Kinderhände, Eimer mit Wasser füllen, die Lappen wirbeln und Pinsel schwingen, dann wartet ein Stromkasten in der Stadt darauf, sauber gemacht und zum Träger von 11 Kinderrechten zu werden!

Hände hoch für Kinderrechte

Mit einer stillen Demonstration setzt die element-i Bildungsstiftung in Stuttgart während der MACH DICH STARK-Tage ein starkes Zeichen für Kinderrechte. Zum Tag der Kinderrechte am 20.11.2020 werden am Bauzaun vor dem Stuttgarter Rathaus viele Stoffbanner mit Handabdrücken aufgehängt. Diese sollen eine Woche lang für Aufmerksamkeit sorgen – bei politischen Entscheidern, die im Rathaus ein- und ausgehen und bei Passanten, die durch ein Erklärbanner über die Idee der stillen Demonstration und die teilnehmenden Institutionen informiert werden.

Alle Kinder haben Rechte!

Am 20. November 1989 formulierte die UN Grundwerte im Umgang mit Kindern, über alle kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten.

Lasst uns über Kinderrechte sprechen!

Um Aufmerksamkeit zu stiften, zu informieren und ins Gespräche zu kommen wird die Schulsozialarbeit im Landkreis Sindelfingen während der MACH DICH STARK-Tage laut werden. Im Mittelpunkt der Aktionswoche wird eine große Stencil-Aktion stehen. Dabei wird der QR-Code aber nicht nur am Boden zu finden sein. In ganz Sindelfingen werden Plakate mit dem QR-Code aufgehängt, um eine möglichst große Reichweite zu erzielen.

„Meine Meinung. Kinder- und Jugendstimmen zum Corona-Alltag“

Die Kinderstiftungen der Region Bodensee-Oberschwaben ermöglichen Einblicke in den Alltag von Kindern und Jugendlichen zu Corona-Zeiten. Sie haben Kinder und Jugendliche aus der Region Allgäu, Bodensee und Schussental im Juli 2020 gefragt, wie ihr Alltag zu Corona-Zeiten aussieht. Welche Veränderungen gibt es? Wie empfinden die Kinder und Jugendlichen diese?